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Verbrechensverh¨¹tung - Crime prevention

Pers?nliche Sicherheit

Planen Sie im Voraus

  • Erstellen Sie eine Liste mit den Telefonnummern der Personen, die Sie im Notfall anrufen k?nnen. Haben Sie ein Telefon neben Ihrem Bett.
  • Bitten Sie Ihre Nachbarn um Hilfe. Bitten Sie Ihre Nachbarn beispielsweise, Ihren Briefkasten zu leeren, w?hrend Sie im Urlaub sind.
  • Legen Sie sich bei Bedarf einen pers?nlichen Alarm zu, den Sie im Notfall aktivieren k?nnen.
  • Lassen Sie Ihr Haus mit einer ?berwachungs-/Alarmanlage ausstatten.

Lassen Sie sich nicht betr¨¹gen

  • Wenn eine fremde Person an Ihrer Haust¨¹r klingelt und Sie bittet, das Telefon benutzen zu d¨¹rfen, bieten Sie der Person an, den Anruf f¨¹r sie zu t?tigen. Es ist nicht n?tig, dass diese Person Ihr Haus betritt, und Sie m¨¹ssen die T¨¹r auch nicht ?ffnen.
  • Gehen Sie auf keine Gesch?fte ein, die Ihnen an Ihrer Haust¨¹r oder ¨¹ber das Telefon angeboten werden.
  • Diskutieren Sie nicht Ihre Finanzen mit fremden Personen und geben Sie weder Ihre Bankverbindung noch Kreditkartennummer ¨¹ber das Telefon heraus.
  • Holen Sie sich mehrere Angebote ein, bevor Sie Auftr?ge an Handwerksleute vergeben, oder lassen Sie sich jemanden von Freunden empfehlen.
  • Wenn Sie glauben, dass jemand versucht, Sie zu betr¨¹gen, setzen Sie sich mit der Polizei in Verbindung.

Allgemeine Sicherheitstipps

  • Bewahren Sie keine gro?en Geldbetr?ge und teuren Schmuck zu Hause auf.
  • Geben Sie niemals preis, dass Sie allein zu Hause sind.
  • Lassen Sie einen Weitwinkelspion in Ihre Haust¨¹r einbauen.
  • Installieren Sie eine Sicherheitskette von innen an Ihrer Haust¨¹r.
  • Geben Sie niemals Ihren Namen und Ihre Adresse an Personen aus, die Sie unter dem Vorwand, sich verw?hlt zu haben, anrufen.
  • Fragen Sie bei Ihrem Kontakt f¨¹r (Nachbarhilfe) nach einer Sicherheitscheckliste.

Bei Ihnen eingebrochen wurde

  • Wenn Sie bei Ihrer Ankunft zu Hause feststellen, dass bei Ihnen eingebrochen wurde und Sie glauben, dass der Einbrecher noch in Ihrem Haus ist, betreten Sie es auf keinen Fall. Rufen Sie von einem anderen Telefon sofort ¨¹ber die Notrufnummer 111 die Polizei an. Weitere Informationen finden Sie auch unter Meldung einer Straftat
  • Wenn Sie glauben, dass der Einbrecher Ihr Haus verlassen hat, melden Sie den Einbruch telefonisch oder pers?nlich bei der n?chsten Polizeidienststelle.
  • Wenn Sie den Einbruch pers?nlich bei der Polizeidienststelle melden, sollten Sie eine schriftliche Best?tigung Ihrer Anzeige erhalten. Diese wird ?Complaint Acknowledgement Form¡° genannt. Diese Best?tigung enth?lt das Aktenzeichen und den Namen des Polizeibeamten, der die Anzeige aufgenommen hat.
  • Ber¨¹hren Sie keine Gegenst?nde, die der Einbrecher unter Umst?nden ber¨¹hrt oder bewegt haben kann, da die Polizei diese f¨¹r die Beweisaufnahme ben?tigt. Die Polizei wird beispielsweise nach Fingerabdr¨¹cken suchen, die der Einbrecher m?glicherweise hinterlassen hat.
  • Wenn Sie eine Hausratversicherung haben, sollten Sie diese umgehend ¨¹ber den Einbruch informieren.
  • Um nach einem Einbruch einen Anspruch bei der Versicherung anzumelden, ben?tigen Sie das polizeiliche Aktenzeichen.
  • Die folgenden Links bieten Ihnen hilfreiche Hinweise ¨¹ber das Einbruchrisiko in Neuseeland und wie Sie es verhindern k?nnen:

Kinderaufsicht in Neuseeland

  • Nach neuseel?ndischem Recht haben alle Kinder und Jugendlichen ein Recht auf Sicherheit und Geborgenheit.
  • Es ist wichtig, dass Sie darauf achten, dass Ihre Kinder sicher sind und kein Opfer von Straftaten werden oder selbst in die Kriminalit?t verfallen.
  • In Neuseeland besteht f¨¹r alle Kinder unter 14 Jahre die Aufsichtspflicht. Lassen Sie ein Kind unter 14 Jahre niemals allein im Auto oder zu Hause.
  • Kinder unter Sieben d¨¹rfen nur im Auto mitgenommen werden wenn sie in einem ihrer Gr??e und Alter entsprechendem gesichert sind.
  • Wenn Sie das Haus ohne Ihre Kinder verlassen m?chten, bitten Sie ein Familienmitglied oder Freunde, denen Sie vertrauen, Ihre Kinder zu beaufsichtigen. Wenn jemand Ihre Kinder beaufsichtigt, w?hrend Sie bei der Arbeit oder anderweitig au?er Hause sind, muss diese Person mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Kinder Sie oder eine andere Vertrauensperson jederzeit erreichen k?nnen. Geben Sie ihnen beispielsweise Ihre Telefonnummer am Arbeitsplatz oder Ihre Handy-Nummer.
  • Wenn Sie glauben, dass Ihr Kind einem Verbrechen zum Opfer gefallen oder selbst an einer Straftat beteiligt ist, sprechen Sie mit der Polizei.
  • Spezielle Polizeibeamte, sogenannte ?Youth Aid Officers¡° (Jugendpolizei), sindspeziell f¨¹r Jugendkriminalit?t ausgebildet. Diese Beamten k?nnen Ihnen aufzeigen wie sie Ihre Kinder am besten sch¨¹tzen k?nnen.
  • Die Polizei in Neuseeland hat au?erdem sogenannte Schulpolizisten die eng mit Lehrern zusammenarbeiten. Jungen Menschen lernen Verhaltensmuster die es erm?glichen Gefahren zu erkennen und in Konflikt- und Gefahrenssituationen angemessen zu reagieren.
  • Sprechen Sie mit der Schule, um zu erfahren, was den Kindern in Bezug auf Sicherheit vermittelt wird.
  • Versuchen Sie, Ihre Kinder in den Schulferien zu sportlichen oder anderen Aktivit?ten zu motivieren. Viele Gemeinden haben Ferienprogramme, um die Kinder und Jugendlichen in den Ferien zu besch?ftigen.
  • Bei Kindern und Jugendlichen, die an sportlichen oder anderen positiven Aktivit?ten beteiligt sind, ist die Neigung zur kriminellem Verhalten wesentlich geringer.

Hausfriedensbruch

  • Als Hausfriedensbruch bezeichnet man das vors?tzliche Eindringen einer Person in eine Wohnung oder Gesch?ftsr?ume.
  • Hausfriedensbruch ist eine Straftat.
  • Eine Person, die Hausfriedensbruch begeht, kann zum Verlassen des Ortes angewiesen werden oder Hausverbot erteilt bekommen.
  • Jede Person kann Hausverbot erteilt bekommen, selbst Kinder. Wenn beispielsweise eine Person etwas aus einem Gesch?ft gestohlen hat, kann der Besitzer des Gesch?fts dieser Person Hausverbot erteilen.
  • Die Erteilung von Hausverbot ist eine formelle Anweisung, sich von dem jeweiligen Grundst¨¹ck fernzuhalten.
  • Wenn eine Person das Hausverbot ignoriert und versucht, das Grundst¨¹ck zu betreten, kann die Polizei gerufen werden, um die Person entfernen.
  • Die Polizei kann eine Person wegen Hausfriedensbruch verhaften.
  • Eine Person kann wegen Hausfriedensbruch zu einer Geldbu?e von bis zu NZ$ 1000 (ca. € 500) verurteilt oder gar f¨¹r bis zu drei Monate inhaftiert werden.
  • Ein Hausverbot kann f¨¹r bis zu zwei Jahre erteilt werden.